Die Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurm-Revier 1836 - 1907

In der Geschichte der Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurm-Revier (V-G) liegen für Kohlscheid viele Wurzeln für das spätere Wirken des EBVs hier. Vor allem in sozialer Hinsicht – greift der EBV auf die ältere Betriebspraxis der V-G zurück. Und hierfür war initial verantwortlich Specialdirektor Carl Hilt.

Geschichte der Vereinigungs-Gesellschaft

Die Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurm Revier (V-G) wurde 1836 gegründet und bestand bis zu ihrer Fusion mit dem EBV 1907.
Die V-G spielt für das Wurmrevier und für Kohlscheid eine bedeutende Rolle. Mit ihr wurden Grubenfelder vereinigt, um sie wirtschaftlicher betreiben zu können als im vorherigen Neben- und Gegeneinander. Dies betraf sowohl die gemeinsame Förderung wie die gemeinsame Wasserhaltung.
Gründer und Geldgeber waren Aachener Industrielle, die auf kostengünstige Kohlenlieferungen hofften. Sie brachten ihr Vermögen in ein potentiell ertragreiches Geschäftsfeld, ebenso wie andere kapitalkräftige Investoren aus dem Bankenbereich. Diese Gründungsaktionäre repräsentierten erfolgreiche Unternehmen der Tuchindustrie, der Wollspinnerei und des Maschinenbaus sowie große Vermögen. Unternehmer verschiedener Branchen und juristische sowie technische Experten aus der Region brachten Kapital und ihre spezifischen Qualifikationen in die AG ein.

Das Wirken der V-G in Kohlscheid ist in Aretz Bergwerken vielfach belegt. Seine Belege beziehen sich vorrangig auf gerichtlich bekannte Auseinandersetzungen oder um Grubenübernahmen. Es gibt allerdings keine Aussagen zum Firmensitz.

 

Als Christine Englerth (EBV) und Carl Winkens im Jahre 1842 ihren Bergwerksbesitz vereinen, nutzen sie den damaligen Gemeindenamen Pannesheide. Sie gründen den Pannesheider Bergwerksverein. Er tritt in Konkurrenz zur "Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wormrevier". Der Pannesheider Bergwerksverein wirkt allerdings nur bis Herbst 1858; denn zu diesem Zeitpunkt hat die Vereinigungs-Gesellschaft alle Aktien ihres Konkurrenten aufgekauft. So begann die direkte Zusammenarbeit mit dem EBV.

 

Königlich Preußischer Staatsanzeiger 14.04.1861
Königlich Preußischer Staatsanzeiger 14.04.1861

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Bekanntmachung betreffend die Allerhöchste Bestätigung der Behufs Verschmelzung der Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurm Revier mit dem Pannesheider Bergwerks- Verein beschlossenen Auflösung der letzteren Gesellschaft und der Aenderung der Art. 5 und 17der Statuten der Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurm-Revier.

Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 26. März d. J. die von den General Versammlungen der Vereinigungs-Gesellschaft für Steinkohlenbau im Wurm Revier und des Pannesheider Bergwerks Vereins vom 23. Oktober undresp. 19. November 1860 wegen Verschmelzung beider Gesellschaften gefaßten Beschlüsse, so wie die auf Grund der letzteren aufgenommene notarielle Verhandlung vom 24. Dezember v. I, insbesondere die in letzterer beschlossene Auflösung des Pannesheider Bergwerks-Vereins und die Aenderung der Art. 5 und 17 der Statuten der Vereinigungs Gesellschaft zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Vorschrift des § 3 des Gesetzes über die Actien-Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst der notariellen Verhandlung vom 24. Dezember 1860 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen bekannt gemacht werden wird.

Berlin, den 10. April 1861.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
von der Heydt.