Josef Aretz beschreibt in „Kohlscheider Bergwerke“ ein Grubenunglück auf Langenberg, die Dramatik vermittelt sich sehr gut:
1779 trifft ein schwerer Unfall die Grube Langenberg. Am 30. April bauen der Hauer Peter Horbach und Gerd Körver sechs Gesätze unter der Adit (Wasserstollen) ab; sie sind dabei, das siebte Gesätz anzufangen. Vier Wochen vorher hat man die Kohlader im Gebirge verloren und sie durch Sprengung wieder erreicht. Nun stößt man am 30. April auf eine Trecklage. Körver baut auch von ihr etwas ab, als sich ein strohhalmdicker Wasserstrahl bemerkbar macht. Horbach und Körver suchen das Weite. Kaum haben sie den Arbeitsplatz verlassen, da ertönt ein gewaltiges Krachen. Horbach läuft durch den Pumpenschacht weiter, Körver durch den Laufschacht. Körver kann noch eine Windtür schließen und die anderen Arbeiter durch Rufen auf die Gefahr aufmerksam machen. Doch die Gewalt des Wassers reißt die Tür ein. Körver rettet sich durch den Kohllaufschacht. Der Pömper Mees Scheeren wird durch das Schreien aufmerksam, er und die zwei unter ihm arbeitenden Pömper Peter Graff und Leonard Kuiffen aus Bardenberg können sich retten. Das Wasser stürzt in den Bau, wo zwei Gesätze tiefer fünf Arbeiter beschäftigt sind; sie können sich nicht retten. Den Tod finden die Hauer Christian Winkens und Anton Körver aus Kohlscheid, der Winder (Haspelzieher) Adam Göbbels aus Klinkheide, Hermann Bock und Heinrich Wehrez, beide Hauer aus dem Reich Aachen. Körver hinterläßt Frau und neun Kinder.
Wie kommt es zu dem Unglück? Man hat das Vorbohren unterlassen und auch sonst gegen die Bergordnung verstoßen, weil man eine Kohlbrücke, die zum Schutz gegen den nalten Mann” stehen bleiben mußte, abbaute. Die Kohlwieger Haibach, Paffen und Neuburg geben dem Meisterknecht Peter Ramiaux die Hauptschuld an diesem Unglück. Das Heydener Gericht, mit dem Unfall befaßt, holt ein juristisches Gutachten des Rechtsgelehrten von Fabricius ein. Das Gericht schließt sich der Meinung des Gutachters an. Carl Pastor, Direktor der Gewerkschaft Langenberg, ist verpflichtet, den Witwen der Verunglückten, denen durch den Tod ihrer Ehemänner das Brot genommen ist, lebenslänglich Unterhalt zu gewähren. Weil Pastor aber ein Ausländer ist, soll er für den Schaden, den die Gemeinde befürchten muß, Kaution leisten, um den wirklichen Schaden, den sie erleidet, zu ersetzen - dies vorbehaltlich eines Regreßanspruches gegen den Meisterknecht. Das Urteil wird Pastor wahrscheinlich bewogen haben, sich von der Grube Langenberg zu trennen.